Satzung der Psychoanalytischen Arbeitsgemeinschaft Stuttgart-Tübingen e.V.
§ 1 - Name und Sitz
Die "Psychoanalytische Arbeitsgemeinschaft Stuttgart/Tübingen e.V." ist ein Institut der Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung (DPV). Der Sitz der Arbeitsgemeinschaft ist in Tübingen, die Adresse ist die Adresse des Institutes für Psychoanalyse in Tübingen.
§ 2- Zweck und Mittel
Die Psychoanalytische Arbeitsgemeinschaft Stuttgart-Tübingen e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S. des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Zweck des Vereins ist
- Die Förderung und Pflege der Wissenschaft und Forschung der von Sigmund Freud begründeten Wissenschaft der Psychoanalyse sowie
- die Förderung der psychoanalytischen Ausbildung
Der Satzungszweck zu 1. wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung von wissenschaftlichen Sitzungen und die Verfolgung von Forschungsprojekten, sowie durch sonstige, die Zielsetzung der Arbeitsgemeinschaft fördernde Maßnahmen.
Der Satzungszweck zu 2. wird verwirklicht durch
- 2.1. die Ausbildung zum Psychoanalytiker nach den Richtlinien der DPV und in Übereinstimmung mit dem Unterrichtsausschuss der DPV.
- 2.2. die Ausbildung von Diplom-Psychologen zum Psychologischen Psychotherapeuten, auf der Grundlage des Psychotherapeutengesetzes und der dazu erlassenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung. Diese Ausbildung ist für Diplom-Psychologen integraler Bestandteil der Ausbildung zum Psychoanalytiker; die vertiefte Ausbildung erfolgt in psychoanalytisch begründeten Verfahren (analytische Psychotherapie und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie). Das Institut ist Träger dieser Ausbildung.
- 2.3. Die Weiterbildung von Ärzten zur Erlangung der Zusatzbezeichnung "Psychoanalyse" in Übereinstimmung mit der Weiterbildungsverordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Diese Ausbildung ist für Ärzte integraler Bestandteil der Weiterbildung zum Psychoanalytiker.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Vereinigung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Deutsche Psychoanalytische Vereinigung, Sitz: 10785 Berlin, Körner Str. 11.
§ 3 - Organe
Organe der Arbeitsgemeinschaft sind:
- die Jahreshauptversammlung
- die Mitgliederversammlung
- der Unterrichtsausschuss
- der Vorsitzende und sein Stellvertreter
- der Schatzmeister
- Die Jahreshauptversammlung
Die Jahreshauptversammlung ist das oberste Organ der Arbeitsgemeinschaft. Alljährlich nach Ablauf des Geschäftsjahres, das dem Kalenderjahr entspricht, findet die Jahreshauptversammlung statt. Die Einberufung erfolgt durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter in der Form unmittelbarer schriftlicher Benachrichtigung aller Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung. Zwischen dem Tag der Absendung der Einladung und der Versammlung selbst muss eine Frist von mindestens vier Wochen liegen.
Der Vorsitzende kann von sich aus jederzeit eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. Er ist dazu verpflichtet, auf begründeten schriftlichen Antrag von mindestens einem Fünftel der Mitglieder.
Auf der Hauptversammlung sind die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder stimmberechtigt. Soweit nicht durch die Satzung in einzelnen Punkten anders festgelegt, entscheidet bei der Beschlussfassung die Mehrheit der erschienenen Mitglieder.
Regelmäßige Gegenstände der Beratung und Beschlussfassung sind:
a) Die Rechenschaftsberichte des Vorsitzenden und des Leiters des Unterrichtsausschusses
b) Der Bericht des Schatzmeisters und der Kassenprüfer
c) Behandlung von Anträgen auf Gewährung der Mitgliedschaft oder Aberkennung der Mitgliedschaft; Beschluss mit 2/3- Mehrheit der erschienenen ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder in geheimer Abstimmung
d) Entlastung des Vorsitzenden und seines Stellvertreters (alle zwei Jahre)
e) Neuwahl der Funktionäre der Arbeitsgemeinschaft (alle zwei Jahre)
Briefliche Stimmabgabe zu allen Versammlungen ist möglich.
- Die Mitgliederversammlung
Die Mitglieder und affiliierten Mitglieder werden unter Angabe der Tagesordnung vom Vorsitzenden mindestens vier Wochen vorher schriftlich einberufen.
Auf Verlangen von mindestens einem Fünftel aller ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder ist der Vorstand zur Einberufung einer geschäftlichen Mitgliederversammlung verpflichtet.
Soweit nicht durch die Satzung in einzelnen Punkten anders festgelegt, entscheidet bei der Beschlussfassung die Mehrheit der erschienenen ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder.
Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehört die Behandlung von Empfehlungen an den Vorstand der DPV betr. die Aufnahme zum affiliierten Mitglied oder zum Ständigen Gast der DPV (Beschluss mit 2/3-Mehrheit der erschienenen ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder in geheimer Abstimmung).
Über die Beschlüsse des Vereins wird ein Protokoll geführt, das vom Protokollführer unterzeichnet und vom Vorsitzenden gegengezeichnet wird.
- Der Vorsitz
Dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter obliegt die geschäftliche Leitung sowie geschäftliche Vertretung der Arbeitsgemeinschaft, und zwar vertritt jeder allein.
Der Vorsitz und seine Stellvertretung ist jeweils von einem Mitglied aus dem Raum Tübingen und einem Mitglied aus dem Raum Stuttgart wahrzunehmen.
Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden mit einfacher Mehrheit der erschienenen ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder in geheimer Wahl von der Mitgliederversammlung gewählt.
- Der Unterrichtsausschuss
Der Unterrichtsausschuss kontrolliert die gesamte psychoanalytische Ausbildung in der Arbeitsgemeinschaft und sorgt für die Übereinstimmung mit den Ausbildungsrichtlinien der DPV.
Der Unterrichtsausschuss besteht aus vier ordentlichen Mitgliedern, wovon drei Lehranalytiker sein müssen. Einem dieser drei obliegt die Leitung des Unterrichtsausschusses. Alle drei werden als Mitglieder des Ausbildungsausschusses der DPV vorgeschlagen. Die Mitglieder und der Leiter werden mit einfacher Mehrheit der erschienenen ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Der Unterrichtsausschuss entscheidet nach Rücksprache mit den Kontrollanalytikern und bei Bedarf unter Einbeziehung der anderen Dozenten des Curriculums der Arbeitsgemeinschaft über die Empfehlung für die Zulassung zum Vorkolloquium und zur Abschlussprüfung an den Unterrichtsausschuss der DPV.
§ 4 - Mitglieder
Die Arbeitsgemeinschaft hat ordentliche, außerordentliche und affiliierte Mitglieder und Ehrenmitglieder.
Die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft setzt ordentliche oder außerordentliche oder affiliierte Mitgliedschaft in der DPV voraus. Die ordentliche, außerordentliche und affiliierte Mitgliedschaft wird aufgrund dieser Voraussetzungen und in einem besonderen Akt (Wahl durch die Hauptversammlung) erworben.
Ordentliche Mitglied müssen mindestens vier Jahre außerordentliche Mitglieder gewesen sein. Sie haben nach Aufnahme in die Vereinigung regelmäßig psychoanalytisch gearbeitet (mindestens 3 Analysen gleichzeitig) und mindestens einen wissenschaftlichen Beitrag in Form eines Vortrags auf einer wissenschaftlichen Sitzung oder in Form einer wissenschaftlichen Veröffentlichung geleistet.
Außerordentliche Mitglieder haben eine Qualifikation nach den Ausbildungsrichtlinien der DPV erworben.
Affiliierte Mitglieder haben eine gründliche psychotherapeutische Ausbildung absolviert und sich in ihrer praktischen und/oder wissenschaftlichen Arbeit durch Fortbildung psychoanalytisch orientiert. Sie verfolgen besonders die Zwecke des § 2.
Ehrenmitglieder haben sich besondere Verdienste um die Psychoanalyse erworben. Sie werden von der Mitgliederversammlung mit Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt.
§ 5 - Verlust der Mitgliedschaft
Der Austritt erfolgt durch schriftliche Anzeige an den Vorsitzenden. Er ist nur zum Schluss des Geschäftsjahres zulässig und muss spätestens drei Monate vorher erklärt werden.
Der Ausschluss erfolgt durch eine ordentliche oder außerordentliche Hauptversammlung mit 2/3-Mehrheit der erschienenen ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder.
Ausgeschlossen wird, wer gegen den § 2 der Satzung verstößt und/oder zwei Jahre keinen Beitrag zahlte.
§§ 6 und 7 - Affiliierte Mitglieder und Ständige Gäste
Vorschläge für eine Empfehlung an den Vorstand der DPV zur Vorbereitung der Wahl von Ständigen Gästen und affiliierten Mitgliedern sind an den Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft zu richten, der sie bei der nächsten Mitgliederversammlung zur Abstimmung stellt.
§ 8 - Mittel
Die Arbeitsgemeinschaft bezieht ihre Mittel aus
a) Beiträgen
b) Stiftungen
a) Über die Verwendung der Beiträge bestimmt die Mitgliederversammlung bzw. die ordnungsgemäße Vertretung der Beitragspflichtigen.
Die Höhe des Beitrages wird von der Jahreshauptversammlung festgesetzt.
b) Über die Verwendung von Stiftungen bestimmen im Rahmen der von § 2 genannten Zwecke die Stifter bzw. von ihnen dazu befugte Personen, die in der Regel Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sein sollen.
§ 9 - Auflösung
Bei der Auflösung der Arbeitsgemeinschaft fällt das Vermögen an die Deutsche Psychoanalytische Vereinigung Berlin, oder deren Rechtsnachfolger.
§ 10 - Satzungsänderungen
Satzungsänderungen müssen von einer zu diesem Zwecke einzuberufenden Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit der anwesenden ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder beschlossen werden.
§ 11 - Ergänzungen
Die Ausbildungskandidaten und Ausbildungsteilnehmer entsenden zwei von ihnen gewählte Vertreter in die Hauptversammlungen und Mitgliederversammlungen. Diese haben das Recht, an deren Diskussionen teilzunehmen und Anträge einzubringen, insoweit keine personellen Fragen besprochen werden. Die Vertreter der Kandidaten und Teilnehmer übermitteln zudem dem Unterrichtsausschuss der Arbeitsgemeinschaft Anregungen für die Ausbildung und Gestaltung der Lehrveranstaltungen.
Tübingen, im Oktober 2002